AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN mit seinen Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.


1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Anschrift oder Kontoänderung sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Sollte bei Unterlassung Kosten entstehen (Rücklastschrift etc.) sind diese vom Mitglied zu ersetzen.


Jede Rücklastschrift, Zahlungserinnerung, Mahnung oder jeder Zahlungsverzug wird mit 9€ berechnet.


2. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder in Textform

(per E-Mail) gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um 3 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN schriftlich, oder in Textform per E-Mail an info@kickboxer-dortmund.de, zu erklären. Gratistage sind am Ende der Mitgliedschaft nicht zu beachten.


3. Die Trainingszeiten/Kurspläne sind ohne Gewähr. Trainingszeiten, Kurspläne und Trainingsangebote können sich jederzeit ändern. In den Ferien werden Trainingsgruppen zusammengelegt. Für Ersatzpersonal ist bei Krankheit oder Urlaubszeit des Trainers vorgesorgt, jedoch keine Gewähr. An Feiertagen entfällt das Training. Alle Kurse finden ab einer Gruppengröße von 6 Personen statt.


4. Das Trainerpersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen, denen Folge zu leisten ist.


5. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN erhebt zu Beginn einer Mitgliedschaft eine Aufnahmegbühr für den Bearbeitungsaufwand die sofort fällig ist. Eine weitere jährliche Gebühr für die Nutzung und Teilnahme von Verbandsveranstaltungen im NWTV und als Grundvoraussetzung für Prüfungen, wird alle 12 Monate fällig.


6. Vor der ersten Prüfung wird von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN ein Mitgliedspass und ein gültige Jahresmarke ausgehändigt. Das Mitglied verpflichtet sich den Mitgliedspass nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN für Schäden aufgrund eines Missbrauchs des Mitgliedspasses, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliedspasses ist dem Trainerpersonal sofort zu melden. Bei Verlust muss ein neuer Pass und eine neue Jahresmarke gegen eine Gebühr von 39,90€ gekauft werden.


7. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN behält sich vor, die Mitgliedsbeiträge der gesetzlichen Umsatzsteuererhöhungen anzupassen. Des Weiteren kann sich die Mitgliedschaft jährlich um max. 2,50 €/Monat erhöhen. Ist das Mitglied mit mehr als einen Monatsbeitrag in Verzug, so behält sich KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN vor, den Rest aller offenen Beiträge fällig zu stellen.


8. Bei Zahlungsverzug eines Betrags, der einen Monatsbeitrag entspricht, wird der offene Betrag von einen Inkassounternehmen eingefordert. Die entstehenden Kosten trägt das Mitglied als Kostenverursacher.


9. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.


10. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN beruhen.


11. Jedes Mitglied verpflichtet sich bis 0 Uhr am Vorabend über die MySports App oder über die Homepage www.mysports.com für das Training anzumelden! Stornierungen sind bis 6 Stunden vor Trainingsbeginn über die MySports App vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 0,50€ fällig.

 12. Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 30 Kilometer von KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN entfernt gelegenem Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit von mindestens 4 Wochen, jedoch maximal 8 Wochen pro Jahr, werden dem Mitglied gegen sofortiger Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) als Trainingszeit gutgeschrieben. Rückwirkend werden keine Atteste akzeptiert. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt.


13. Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtungen mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls das Mitglied hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadensersatz vor.


14. Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.


15. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit ein Mitgliedspass ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.


16. KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Beim Betreten der Trainingsräume erfasst KICKBOXER-RECKLINGHAUSEN Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.


17. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.


Stand: OKTOBER 2022

 

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